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unsere Leistungen

Unsere FÜHRERSCHEINE

Klasse B - PKW

Fahrerlaubnisklassen B, BE und begleitendes Fahren ab 17

LKW

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Zweiräder

Motorrad, Roller, MOFA und mehr

Klasse D - BUS

Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE

AUSBILDUNGSZENTRUM RHEINISCH-BERGISCHER KREIS

Berufskraftfahrer-Qualifikation

Mit dem neuen Berufskraftfahrergesetz erfolgte eine Neuregelung der Berufskraftfahrer-Ausbildung. Seit den Stichtagen 10.09.2008 (für Bus-Fahrer) und dem 10.09.2009 (für LKW-Fahrer) müssen alle gewerblich fahrenden Berufskraftfahrer eine Grundqualifikation (Schlüsselzahl 95 im Führerschein) nachweisen.

Wenn Ihr bis zu diesen Stichtagen Eure Bus- oder LKW-Fahrerlaubnis erworben habt, bewahrt Ihr ihren Besitzstand. Ihr müsst dann nur die Weiterbildung alle 5 Jahre nach dem neuen Gesetz absolvieren.

Klasse D

Bus ab 16 Personen +
Anhänger bis 750 kg

Voraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre, Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B

Eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse:
D1

Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 6 x 90 Minuten
klassenspezifischer Stoff: 18 x 90 Minuten
(bei Vorbesitz Klasse C1: 12 x 90 Minuten, bei Klasse C oder D1: 8 x 90 Minuten)

Fahrerlaubnis Klasse B

PKW oder LKW mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse + Anhänger bis 750 kg

Einschluss der Klassen: AM & L

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre

Ausbildung bei Ersterteilung:
Grundstoff: 12 x 90 Minuten
klassenspezifischer Stoff: 2 x 90 Minuten

Ausbildung bei Erweiterung:
Grundstoff: 6 x 90 Minuten
klassenspezifischer Stoff: 2 x 90 Minuten

Zeitpunkt der Antragstellung:
Der amtliche Führerscheinantrag kann sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Der Antrag muss persönlich beim Einwohnermeldeamt oder beim zuständigen Bürgerbüro abgegeben werden. Kosten: 44,14 Euro.

Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis, Lichtbild, Sehtest nicht älter als 2 Jahre, Nachweis über die erste Hilfe Ausbildung, Nachweis der Fahrschule

Begleitetes Fahren ab 17

Ausbildung siehe Klasse B oder BE

Informationen:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem erreichen den 17 Lebensjahres abgelegt werden.

Die begleitende Person muss das 30 Lebensjahr vollendet haben, muss mind. seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein und maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben. Eine Erklärung von jedem angegebenen Begleiter ist abzugeben und die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten ist notwendig. Bis zum 18 Lebensjahr darf der Fahranfänger nur in Deutschland mit der Begleitperson fahren.

Zeitpunkt der Antragstellung:
Der amtliche Führerscheinantrag kann sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Der Antrag muss persönlich beim Einwohnermeldeamt oder beim zuständigen Bürgerbüro abgegeben werden. Kosten: 44,14 Euro. Zusätzlich sind für die Überprüfung, jeder Begleitperson 13,30 Euro und für die Prüfbescheinigung (wird anstelle des Führerscheines nach den bestandenen Prüfungen mit Vollendung des 17 Lebensjahres ausgehändigt) noch einmal 8,00 Euro zu entrichten.

Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis, Lichtbild, Sehtest nicht älter als 2 Jahre, Nachweis über die erste Hilfe Ausbildung, Erklärung des Begleiters und Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

Fahrerlaubnis Klasse D1E

Bus ab 8 und bis 16 Personen +
Anhänger über 750 kg

Voraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre, Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse D1

Einschränkungen:
Gesamtmasse nicht mehr als 12 t, Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs, Anhänger nicht zur Personenbeförderung

Theorie-Ausbildung:
bei Erwerb der Klasse D1 absolviert

Fahrerlaubnis Klasse DE

Bus ab 16 Personen +
Anhänger über 750 kg

Voraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre, Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse D

eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klassen:
D1E, BE, C1E

Theorie-Ausbildung:
bei Erwerb der Klasse D absolviert

LKW

Fahrerlaubnis Klasse BE

Fahrzeugkombinationen bestehend aus Zugfahrzeug Klasse B und Anhänger, die nicht als Kombination unter Klasse B fallen

Voraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, Vorbesitz der Klasse B

Ausbildung:
eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

Praxis-Ausbildung:
Grundausbildung und 3 Überlandfahrten,
1 Autobahnfahrt,
1 Nachtfahrt

Zeitpunkt der Antragstellung:
Der amtliche Führerscheinantrag kann sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Der Antrag muss persönlich beim Einwohnermeldeamt oder beim zuständigen Bürgerbüro abgegeben werden. Kosten: 44,14 Euro.

Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis, Lichtbild, Sehtest nicht älter als 2 Jahre, Nachweis über die erste Hilfe Ausbildung, Nachweis der Fahrschule

Fahrerlaubnis Klasse D1

Bus ab 8 und bis 16 Personen +
Anhänger bis 750 kg

Voraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre, Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B

Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 6 x 90 Minuten
klassenspezifischer Stoff: 10 x 90 Minuten
(bei Vorbesitz Klasse C1 oder C: 4 x 90 Minuten)

Fahrerlaubnis Klasse D

Bus ab 16 Personen +
Anhänger bis 750 kg

Voraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre, Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse B

Eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse:
D1

Theorie-Ausbildung:
Grundstoff: 6 x 90 Minuten
klassenspezifischer Stoff: 18 x 90 Minuten
(bei Vorbesitz Klasse C1: 12 x 90 Minuten, bei Klasse C oder D1: 8 x 90 Minuten)

Fahrerlaubnis Klasse DE

Bus ab 16 Personen +
Anhänger über 750 kg

Voraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre, Vorbesitz Fahrerlaubnis Klasse D

eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klassen:
D1E, BE, C1E

Theorie-Ausbildung:
bei Erwerb der Klasse D absolviert

Zweiräder

Unsere Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 17:30 bis 18:30          Unsere Theoriezeiten: Montag und Mittwoch von 18:30 bis 21:30

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51429 Bergisch Gladbach

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